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Gesellschaftsvertrag |
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Der Mitgliedsbeitrag
Die Erstellung dieser Seiten im Internet, die Werbung neuer Gesellschafter, die Bereitstellung notwendiger Unterlagen sowie viele andere kostenintensive Tätigkeiten werden vom Aktienclub allein übernommen. Die Geschäftsführung arbeitet ehrenamtlich. Entstehende Kosten (Porto, Papier, Internetauftritt,...) werden aus dem Clubvermögen bestritten. Unsere Gesellschafter erhalten monatlich einen Kontoauszug über ihre Depotbeteiligung. Wenn Sie weitere Informationen möchten, setzen Sie sich mit uns
in Verbindung (siehe "Kontakt").
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Rechtliche Rahmenbedingungen: Der "Aktienclub Berlin" ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Mit Ihrer Mitgliedschaft werden Sie Gesellschafter eines Investmentclubs. Das ist insofern wichtig, als dass Sie mit Ihrer Einlage zwar ein Risiko eingehen (dass Ihre Einlage bei Konkurs des Investmentclubs verloren ist); andererseits kann dieser Fall aufgrund der Auflagen des Gesellschaftsvertrages an die Geschäftsführung nicht eintreten. Die Gelder der Gesellschaft werden nur zum Kauf von Wertpapieren verwendet. Es können (geregelt im Gesellschaftsvertrag) keine Kredite aufgenommen werden. Ebenso verbietet es der Gesellschaftsvertrag, dass Börsentermingeschäfte durchgeführt werden. (Zur Erklärung: Bei Börsentermingeschäften kann der Fall eintreten, dass bei Nichterfüllung der Spekulation Nachzahlungen fällig werden.) Kurse von Aktien können (und werden) schwanken; ein Totalverlust oder gar eine Nachzahlung sind dennoch ausgeschlossen. Ein Totalverlust ist insofern nicht möglich, als dass aufgrund der Streuung der Gelder niemals alle Wertpapiere gleichzeitig wertlos werden können. Sollte das dennoch einmal eintreten, ist diese Welt sowieso am Ende... Nachzahlungen werden nur bei Börsentermingeschäften fällig, und diese sind verboten; wir haben auch keine Optionsscheine. Einzahlungen: Einzahlungen nehmen in voller Höhe an der Wertermittlung ab dem
nächsten Monats-Ersten teil. Die Mindestbeteiligung 500 Euro pro Depot
(falls die Teilnahme an beiden Depots gewünscht ist insgesamt 1.000
Euro). Zusätzlich können monatliche Zahlungen ab 50 Euro, oder
ein Vielfaches davon, geleistet werden.
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Rückzahlungen:
Persönlicher Kontoauszug: Sie erhalten jeden Monat einen persönlichen Kontoauszug mit Ihrem Guthaben. Dieser Kontoauszug zeigt Ihnen die prozentuale Entwicklung Ihrer Einlage des jeweiligen Monats sowie die Gesamtentwicklung Ihrer Einlage seit Beitritt in die Gesellschaft. Depot-Bank: Wir haben unsere Depots bei Cortalconsors eingerichtet. Wir haben zwei Konten, die auf die Namen aller Gesellschafter lauten. Von jedem Gesellschaftsvertrag erhält Cortalconsors eine Kopie. So ist sichergestellt, dass jedes Mitglied (jeder Gesellschafter) bei der Bank namentlich geführt wird. Eine zusätzliche Identitätsprüfung/Legitimationsprüfung durch die Bank ist gesetzlich vorgeschrieben und wird auch von uns bzw. der Bank durchgeführt. Gebühren: Für die Verwaltung des Depots wird keine Gebühr erhoben, die
Geschäftsführung arbeitet ehrenamtlich.
Wir würden uns sehr freuen, Sie bald als Mitglied unserer Gemeinschaft
begrüßen zu dürfen.
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